Chinas Investitionsrecht vor dem Wendepunkt?

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Im Januar 2015 hat das chinesische Wirtschaftsministerium einen Entwurf für ein Gesetz zur Neuregelung der ausländischen Investitionen in China veröffentlicht. Mit dem geplanten Gesetz sollen im positiven Sinne insbesondere die Gründung und der Erwerb von Unternehmen in China erheblich vereinfacht und grundlegend modernisiert werden. Eine Genehmigung soll zukünftig nur noch dann notwendig sein, wenn dies ausdrücklich in einer sog. Negativliste festgelegt wurde. Eine ähnliche Praxis wurde bereits in der Shanghai Free Trade Zone von der chinesischen Regierung getestet. Auf der anderen Seite wird der Bereich der regulierten Auslandsaktivitäten durch den Gesetzentwurf deutlich ausgedehnt. Denn zukünftig sollen auch Fälle reguliert werden, in denen ausländische Unternehmen durch rein vertragliche Gestaltungen eine faktische Kontrolle über chinesische Unternehmen ausüben.  Darüber hinaus behalten sich die chinesischen Sicherheitsbehörden im Entwurf insgesamt vor, bei angenommener Gefährdung der öffentlichen Sicherheit von Amts wegen eine Unternehmensgründung oder einen Unternehmenserwerb einer ausführlichen Sicherheitsprüfung zu unterziehen. Die Veranstaltung vermittelte einen Überblick über den neuen Gesetzesentwurf sowie die konkreten Auswirkungen auf die ausländischen Unternehmen in China. Die Präsentation der Veranstaltung finden Sie unter folgendem Link:

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