Genehmigungspflicht für ausländische Unternehmen im Grundsatz abgeschafft

08.10.2016

Am 3. September 2016 hat der Ständige Ausschuss des Chinesischen Volkskongresses eine Gesetzesänderung erlassen, welche am 1. Oktober 2016 in Kraft getreten ist und mit dem die Genehmigungspflicht für die Gründung von ausländisch investierten Unternehmen grundsätzlich abgeschafft wurde. Am 8. Oktober haben MOFCOM und NRDC eine gemeinsame Mitteilung zur Umsetzung dieser gesetzlichen Regelung erlassen. Nach dieser Mitteilung müssen ausländische Investitionsprojekte (wie Firmengründung, Umregistrierung, Schließung der Gesellschaft) nicht mehr vom chinesischen Wirtschaftsministerium (MOFCOM) genehmigt, sondern nur noch bei MOFCOM registriert werden. Ausnahmen gelten für einige Branchen, die zu den beschränkten oder verbotenen Branchen im Lenkungskatalog für ausländische Investitionen Chinas (Fassung 2015) gehören. Weitere Einzelheiten zu den neuen Regelungen erfahren Sie auf Wunsch beim Team von WZR China.