Entwurf für neues Foreign Investment Law veröffentlicht

23.01.2015

Am 19. Januar 2015 hat das chinesische Wirtschaftsministerium MOFCOM einen Entwurf für ein Gesetz zur Neuregelung der ausländischen Investitionen veröffentlicht. Die wesentlichen Inhalte werden im Folgenden kurz zusammengefasst:

 

1. Die bestehenden Spezialgesetze für ausländische Unternehmen (z.B. das Gesetz über die Gründung von Deutsch-Chinesischen Joint Venture) werden abgeschafft und durch das neue Gesetz ersetzt.

 

2. Das bisher für die Gründung von ausländisch investierten Unternehmen notwendige Genehmigungsverfahren wird grundsätzlich abgeschafft und durch ein reines Registrierungsverfahren ersetzt. Damit soll insgesamt eine Inländergleichbehandlung erzielt werden.

 

3. Für einige Bereiche/Branchen ist nach wie vor ein Genehmigungsverfahren bei den Investitionsbehörden erforderlich. Die genehmigungspflichtigen Bereiche werden in einer sog. Negativliste festgelegt.

 

4. Die chinesischen Sicherheitsbehörden behalten sich insgesamt vor, bei angenommener Gefährdung der öffentlichen Sicherheit von Amts wegen eine Unternehmensgründung oder Unternehmenserwerb einer ausführlichen Sicherheitsprüfung zu unterziehen. Die Entscheidung der Sicherheitsbehörden ist dabei nicht anfechtbar.

 

5. Der Begriff „Ausländische Investition“ wird primär nach Maßgabe des Kriteriums der „faktischen Kontrolle“ bestimmt. Das bedeutet, dass z.B. auch ein rein vertraglicher Einfluss (ohne das gleichzeitige Halten von Gesellschaftsanteilen) eines ausländischen Unternehmen auf eine lokale Gesellschaft als eine ausländische Investition gewertet werden kann.

 

Erste Bewertung:

Die positiven Auswirkungen der geplanten Neuregelung auf ausländische Investitionen hängen in erster Linie davon ab, wie breit die „Negativliste“ ausgestaltet und wie stark das Recht zur Sicherheitsprüfung in der Praxis von den Behörden ausgeübt wird.  In der „Shanghai Free Trade Zone“ wurde das Investitionsrecht bereits im Jahr 2014 als Pilot-Projekt im Sinne der vorgenannten Änderungen ausgestaltet. Dies allerdings mit einem bislang eher enttäuschenden Ergebnis, da die Negativliste derzeit noch so weit gefasst ist, dass damit faktisch der alte Status Quo zementiert wird.

 

Englische Übersetzung des Entwurfs und Praesentation zum neuen Entwurf:

Eine unverbindliche englische Übersetzung des Entwurfs sowie eine Praesentation zum neuen Foreign Investment Law können Sie hier downloaden: