Chinesisches Gesellschaftsrecht

Der – hier weit verstandene – Bereich des Gesellschaftsrechts umfasst zum einen die Bestimmungen des chinesischen Rechts für die interne Organisation in China errichteter Gesellschaften, zum anderen die vielfältigen Genehmigungs- und Registrierungserfordernisse, die für die Errichtung sowie das fortgesetzte Bestehen solcher Gesellschaften erforderlich sind.

 

1 Für die Limited Liability Company, der üblichen Organisationsform ausländischer Firmen in China, sieht das chinesischer Unternehmensgesetz für die interne Struktur vor, dass diese grundsätzlich über 4 Organe verfügen muss, nämlich

 

  • Die Gesellschafterversammlung/der Gesellschafter
  • Einen Aufsichtsrat
  • Einen Vorstand und
  • Einen Geschäftsführer

 

Zugleich aber werden 2 für die Praxis wichtige Abweichungen von dieser Struktur gestattet: Anstelle eines Aufsichtsrates können auch lediglich ein oder zwei individuelle Aufsichtspersonen eingesetzt werden. Anders als beim regulären Aufsichtsrat ist dann außerdem keine Arbeitnehmerbeteiligung vorgeschrieben.

 

Bei kleineren Gesellschaften ist es ferner gestattet, die Funktionen des Vorstands und des Geschäftsführers in einer Person, der Vorstandsperson, zusammenzufassen. Im Ergebnis haben daher die meisten ausländisch investierten Unternehmen lediglich eine rein nominelle Gesellschafterversammlung, eine Aufsichtsperson und eine Vorstandsperson. Letztere kann die Firma nach außen hin weitgehend selbständig führen.

 

Die tatsächliche Organstruktur ist in der Gesellschaftssatzung zu bestimmen.

 

Zwar bestehen im chinesischen Gesellschaftsrecht Bestimmungen zur persönlichen Verantwortung der Organvertreter eines Unternehmens, doch wird diese in der Praxis nur relevant, wenn die handelnden Personen in ihrer Funktion rechtswidrige Handlungen begehen.

 

2 Anders als in Deutschland herrscht in China keine Gewerbefreiheit. Alle unternehmerischen Tätigkeiten setzen grundsätzlich explizite behördliche Registrierungen und/oder Genehmigungen voraus; dies gilt insbesondere auch für ausländisch finanzierte Unternehmen.

 

Im Einzelnen variieren die Anforderungen für die Registrierung bzw. Genehmigungserteilung sehr stark von Standort zu Standort und in jedem Fall sollte vor Beginn eines Projekts genau und verbindlich mit den örtlich zuständigen Behörden besprochen werden, welche Anforderungen tatsächlich gelten.

 

Die diversen für den Betrieb eines Unternehmens in China erforderlichen Genehmigungen und/oder Registrierungen müssen in regelmäßigen Abständen erneuert bzw. verlängert werden. Aufgrund der recht hohen Zahl und Bedeutung dieser Dokumente empfiehlt es sich sehr, hierfür einen einheitlichen Kalender anzulegen und eine bestimmte Person mit der Fristeinhaltung zu betrauen.

 

Zu weiteren Aspekten des Gesellschaftsrechts siehe die Kapitel „Ausländische Direktinvestitionen“ und „Restrukturierungen“

 

Unsere Beratungsleistungen zum Gesellschaftsrecht umfassen

 

  • Beratung zur Gesellschaftsstruktur
  • Ausarbeitung der Gesellschaftssatzung
  • Fragen zur persönlichen Verantwortung der Gesellschaftsorgane
  • Übernahme der Genehmigungen, Registrierungen sowie deren regelmäßiger Verlängerung