Schutz des geistigen Eigentums

Der Schutz des geistigen Eigentums insbesondere ausländischer Firmen in China ist nach wie vor eines der problematischsten Rechtsgebiete. Zum einen sind viele der für einen effektiven Rechtsschutz erforderlichen Vorschriften noch sehr allgemein und unvollständig und für Ausländer bisweilen von geringerem Schutz als für Chinesen. Zum anderen werden aber selbst die bestehenden Vorschriften immer noch eher selten von den chinesischen Behörden durchgesetzt, insbesondere wenn es um die Unterbindung von Schutzrechtsverletzungen geht.

 

Weiter erschwert wird die Situation durch sehr geringes Unrechtsbewusstsein auf Seiten der Verletzer und schließlich sehr langwierige Behördenverfahren.

 

Um dennoch zumindest in den Genuss dieses unvollständigen Schutzes zu kommen ist es unerlässlich, das Patente und Markenrechte sehr frühzeitig auch in China angemeldet werden. Es kommt leider sehr häufig vor, dass spezialisierte IPR-Piraten ungeschützte ausländische Patente und Marken für sich anmelden, sobald diese in China bekannt werden, falls der eigentlich Berechtigte dies versäumt hat. Eine Anmeldung bis zum Auftreten erster Probleme aus Kostengründen aufzuschieben ist daher nicht ratsam.

 

Eine weitere Besonderheit in China ist, dass Urheberrechte beim China Copyright Center zur Anmeldung gebracht werden können. In diesem Fall erhält der Anmelder eine Urkunde, die ihn als Urheber des bezeichneten Werks ausweist. Hierdurch kann die Rechtsverfolgung von Verletzungsfällen deutlich erleichtert und beschleunigt werden, so kann etwa auf den IP-Schutzplattformen von Alibaba der Nachweis der Rechteinhaberschaft durch Vorlage der Urkunde erfolgen, wohingegen beim „manuellen“ Nachweis zahlreiche Dokumente über die Entstehung des Urheberrechts und die erste Veröffentlichung vorgelegt werden müssen.

 

Bei Streitigkeiten über geistige Eigentumsrechte ist der Kläger bzw. Antragsteller schließlich in weitem Umfang beweispflichtig. Auch in den Fällen, in denen Behörden eigentlich von sich aus oder bei bloßen Verdachtsfällen tätig werden sollten, ist in der Praxis die Vorlage einer umfangreichen Dokumentation durch den Antragsteller meist unerlässlich.

 

Unsere Beratungsleistungen zum Schutz des geistigen Eigentums in China umfassen

 

  • Die Ausarbeitung und Umsetzung von Strategien zum Schutz des geistigen Eigentums
  • Die Anmeldung von Schutzrechten (Marken, Gebrauchs- und Geschmacksmuster, Urheberrecht), in Kooperation mit spezialisierten chinesischen IPR-Kanzleien
  • Die Sachverhaltsaufklärung, in Kooperation mit spezialisierten Ermittlern
  • Die Betreuung streitiger Verfahren zur Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte sowohl gegenüber chinesischen Internetplattformen wie Taobao oder WeChat als auch direkt gegenüber Rechtsverletzern, ggf. in Kooperation mit spezialisierten chinesischen IPR-Kanzleien
  • Widerspruchsverfahren gegen unberechtigte Markenregistrierung