Korruptionsvermeidung & Compliance
Seit inzwischen schon über 10 Jahren gelten die im deutschen Strafrecht enthaltenen Verbote korrupter Handlungen, d.h. der Gewährung rechtswidriger Vorteile, im wirtschaftlichen Wettbewerb sowie im Kontakt zu Behördenvertreter für deutsche Unternehmen auch im Ausland. Hieraus ergeben sich für deutsche Unternehmen in Staaten wie China erhebliche rechtliche Risiken.
Zum einen ist in China für den geschäftlichen Erfolg der Aufbau enger Beziehungen zu Behördenvertretern und Geschäftspartnern unerlässlich, was häufig mit gegenseitiger Bewirtung, sonstigen Einladungen, Geschenken oder ähnlichem verbunden ist. Da solche nach deutschem Recht stets Vorteilsgewährungen darstellen, ist bei ihnen immer darauf zu achten, dass sie sich noch im Rahmen des Erlaubten halten. Dies ist nicht immer einfach, da solche Einladungen in China traditionell wesentlich aufwendiger ausfallen als in Deutschland.
Zum anderen ist direkte Korruption in China weiter verbreitet als in Deutschland. Neben der Vermeidung korrupter Handlungen eigener Mitarbeiter ist hier streng darauf zu achten, dass Handelsvertreter, Berater und sonstige für das Unternehmen tätige Dienstleister erhaltene Kommissionen und Honorare nicht für Bestechungszahlungen zur Erlangung von Aufträgen und Genehmigungen für das Unternehmen verwenden.
Schließlich sind natürlich auch die chinesischen Korruptionsvermeidungsvorschriften zu beachten. Während in der Vergangenheit in China kaum Korruptionsverfahren gegen ausländische Unternehmen eingeleitet wurden, hat sich dies in jüngster Zeit deutlich geändert. Die drohenden Sanktionen sind drakonisch; Strafzahlungen gegen Unternehmen liegen nicht selten im dreistelligen Millionenbereich; Strafen gegen die handelnden Personen reichen in China bis zur Todesstrafe.
Zur Vermeidung derartiger Risiken empfehlen wir einen ganzheitlichen Ansatz mit der Kombination verschiedener, aufeinander abgestimmter Maßnahmen:
- Aufstellung klarer Verhaltensrichtlinien für alle Mitarbeiter
- Training zu diesen Richtlinien für alle Mitarbeiter
- Aufnahme entsprechender Klauseln in alle Verträge mit externen Dienstleistern, die schon bei bloßem Korruptionsverdacht Zahlungsverweigerung und Vertragsauflösung erlauben
- Formulierung, Implementierung und Dokumentation einheitlicher interner Abläufe für alle korruptionsgefährdeten Unternehmensaktivitäten
Unsere Beratungsleistungen im Bereich Korruptionsvermeidung & Compliance umfassen:
- Beratung zu allen anwendbaren deutschen, chinesischen und ggf. weiteren Rechtsnormen
- Erstellung interner Prozesse für die Gewährleistung rechtskonformer Unternehmenstätigkeit, insbesondere bei Zusammenarbeit des Unternehmens mit externen chinesischen Dienstleistern
- Ausarbeitung eines auf die chinesischen Verhältnisse zugeschnittenen Code of Conduct
- Mitarbeiterschulung in allen compliance-relevanten Bereichen
- Beratung bei der Handhabung von Einzelfällen