Restrukturierungen
Restrukturierungen des anfänglichen Engagements in China werden häufig erforderlich, wenn sich das Geschäft langfristig positiv entwickelt, aber auch wenn die ursprünglichen Erwartungen nicht erfüllt werden. Weitere Anlässe können Veränderungen beim ausländischen Mutterunternehmen, insbesondere der Erwerb durch ein anderes ebenfalls bereits in China aktives Unternehmen, und schließlich insbesondere bei JV’s Zerwürfnisse zwischen den Partnern sein.
Das chinesische Recht lässt verschiedene Formen der Restrukturierung vor, wie z.B. die Verschmelzung mehrerer Gesellschaften, die Übertragung des operativen Geschäfts von einer auf eine andere Gesellschaft, bei Erreichen einer gewissen Größe die Errichtung einer Holding, welcher dann die vorher direkt aus dem Ausland gehaltenen Beteiligungen unterstellt werden, die Anteilsübertragung und natürlich auch die Schließung von Unternehmen.
Darüber hinaus enthält das chinesische Recht auch Vorschriften, nach denen bei bestimmten Veränderungen bei den Anteilseignern im Ausland auch in China Rechtsfolgen eintreten, insbesondere in steuerlicher Hinsicht.
Für die Restrukturierung eines JV ist es erforderlich, diesbezüglich Einigung zwischen den Partnern zu erzielen, sofern der JV Vertrag nicht bereits klare Restrukturierungsrechte für die Investoren enthält. Auch bei JV’s sind die Auswahlmöglichkeiten für die Restrukturierung dann aber weit. Sie reichen von einer schlichten Liquidierung über eine Aufteilung zwischen den Partnern bis zur Übernahme durch einen der Partner oder den Verkauf aller Anteile an einen Dritten. Der Verkauf nur der Anteile des ausländischen Partners an einen Dritten – einschließlich an ein anderes mit dem ursprünglichen ausländischen Investors verbundenes Unternehmen – wird übrigens dann wesentlich vereinfacht, wenn der ausländische Investor seine Anteile durch ein Special Purpose Vehicle in einer Offshore-Jurisdiktion hält. Dann kann die Anteilsveräußerung bzw. der Exit durch die Übertragung dieser Holding-Gesellschaft erfolgen, was sich in einer Offshore-Jurisdiktion wie z.B. Hong Kong oder Singapur häufig schneller und einfacher umsetzen lässt.
In fast allen Fällen haben Restrukturierungsmaßnahmen in China schließlich auch steuerliche Konsequenzen, die schon bei der Wahl der Restrukturierungsform berücksichtigt werden müssen.
Unsere Beratung für Unternehmensrestrukturierung in China umfasst:
- Ausarbeitung der Restrukturierungsstrategie unter rechtlichen, operativen und – in Kooperation mit spezialisierten lokalen Partnern – steuerlichen Aspekten
- Ausarbeitung und Verhandlung der für die Restrukturierung erforderlichen Verträge
- Kommunikation mit Arbeitnehmervertretern und Handhabung der arbeitsrechtlichen Fragen
- Ausarbeitung aller erforderliche Antragsdokumente
- Rechtliches Restrukturierungsverfahren
- Wettbewerbsrechtliche Genehmigungen, sofern erforderlich