Chinesisches Vertragsrecht

In seiner Struktur ist das chinesische Vertragsrecht mit dem Deutschen verwand. Verbindlichkeit von Verträgen kommt durch Angebot und Annahme zustande. Anders als im anglo-amerikanischen Recht findet keine Überprüfung des Gegenleistungsverhältnisses statt. Ein förmliches Abstraktionsprinzip wie im deutschen Recht kennt China nach herrschender Meinung jedoch nicht.

 

Inhaltlich besteht grundsätzlich Vertragsfreiheit. Bei Verträgen mit Auslandsberührung ist ferner weitgehend freie Rechtswahl gegeben. Sondervertragsgesetze, die in der frühen Phase der chinesischen Öffnung recht häufig waren, sind praktisch nur noch für JV-Verträge relevant.

 

In der Praxis sind die meisten chinesischen Verträge eher kurz und von entsprechend geringer Detailtiefe. Insbesondere im Auslandsgeschäft kann dies aber auch anders sein. Die Benutzung allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) ist zwar möglich, tatsächlich aber eher unüblich.

 

Sollte dennoch die Verwendung von AGB auch in China gewünscht werden ist zu beachten, dass das chinesische Vertragsgesetz strengere Beschränkungen und Kontrolle für vorsieht AGB als das deutsche Recht. Ferner fehlt es in China bisher an detaillierten gesetzlichen Regelungen und Rechtsprechungen insbesondere für kollidierende AGB. 

 

Gemäß des chinesischen Vertragsgesetzes werden die AGB zudem nur in den Vertrag einbezogen, wenn der Verwender den Gerechtigkeitsgrundsatz beachtet und die andere Partei auf eine vernünftige Art und Weise auf die Klauseln aufmerksam macht, die seine Haftung ausschließen oder einschränken. Auf Wunsch der Gegenpartei muss der Verwender zudem diese Klausel erklären. Es ist auf jeden Fall ratsam, die AGB vor Vertragsschluss in Textform zu übersenden und sich eine entsprechende Annahmebestätigung geben zu lassen.

 

Vor diesem Hintergrund empfehlen wir, mit chinesischen Geschäftspartner besser auf Basis individuell ausgehandelter Vertragsbedingungen zusammenzuarbeiten.

 

Unsere vertragsrechtliche Beratung umfasst:

 

  • Ausarbeitung und Verhandlung aller Arten von Verträgen